Mitgliedschaft

Beitragsgruppen und Beiträge

Diese Beitragssätze gelten gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 19. August 2022 und der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 4. November 2022 ab dem 01.01.2023.

Im ersten Jahr der Mitgliedschaft, dem „Schnupperjahr“, gilt der halbe Beitragssatz. 
Als „Alter“ gilt das Lebensalter am 1.1. des Jahres, dem Beginn des Mitgliedsjahres.
Die Mitgliedschaft ist mit zweimonatiger Frist jeweils zum Jahresende kündbar.
„Kinder“ im Sinne der Familientarife sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Für monatliche Zahlweise sowie bei Fehlen eines SEPA Mandats wird ein Verwaltungskostenaufschlag von 24 € pro Jahr bzw. von 2 € pro Monat erhoben.
Zur Stärkung der Vereinsgastronomie in den umsatzschwachen Monaten November bis März wird jedes volljährige, aktive Vereinsmitglied verpflichtet, Verzehrmarken im Gegenwert von 75 € abzunehmen. Die Marken werden im Oktober ausgegeben; sie sind kein Beitrag: Es werden Zahlungsmittel getauscht.
Zum Erhalt der sehr guten Infrastruktur des Vereins ist persönliches Engagement seiner Mitglieder unverzichtbar. Neben dem individuellen Engagement gibt es organisierte Projekte, wie zum Beispiel Auf- und Abbau der Traglufthalle, bei denen einfach viele helfende Hände gebraucht werden. Diese Einsätze bringen erfahrungsgemäß viel Spaß und stärken das Gemeinschaftsgefühl; sie werden überdies mit Verzehrbons zur Einlösung im Restaurant
TopSpin belohnt.

Nicht-Mitglieder, welche Außenplätze und Infrastruktur des STC nutzen möchten, zahlen eine Gastgebühr von 12 € je Gast und Stunde.

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